Wunschleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Untersuchungen und Therapien, die das wirtschaftliche und notwendige Maß nicht übersteigen. Dazu gehören die meisten Leistungen, die zur Abklärung von Beschwerden und im Rahmen der Nachsorge nötig und sinnvoll sind.
Bei der Vorsorge und Früherkennung ist das anders – hier wird von einem Gremium (GBA) entschieden, welche Leistungen die Kassen übernehmen, es gibt hier also einen fest definierten Untersuchungs-Katalog.
Darüber hinaus gibt es Untersuchungen, die für die Einzelne medizinisch sinnvoll sein können. Diese Untersuchungen werden als Wunschleistungen kostenpflichtig angeboten. Sie werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Welchen Nutzen diese Untersuchungen für Sie darstellen können oder auch nicht, klären wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.